Die Ständige Impfkommission (STIKO)

Was ist die Ständige Impfkommission (STIKO)?

In Deutschland gibt es mit der Ständigen Impfkommission (STIKO) eine unabhängige Expertengruppe, die sich mit den Schutzimpfungen und Impfempfehlungen auseinandersetzt.

Diese ehrenamtlichen Experten werden seit 1972 vom Bundesgesundheitsministerium (BGM) berufen und sitzen am Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin.1 Das Gremium setzt sich aus 12–18 ÄrztInnen und WissenschaftlerInnen unterschiedlicher Disziplinen zusammen, die für einen Zeitraum von drei Jahren ehrenamtlich der STIKO angehören.2

In ihrer Tätigkeit setzt sie sich mit allen verfügbaren Impfungen auseinander und legt nach eingehender Prüfung fest, welche Impfungen in Deutschland empfohlen werden.

Die Empfehlung basiert unter anderem auf den vorhandenen Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe. Die STIKO beschäftigt sich außerdem nicht nur mit dem Nutzen von Impfungen für die Patienten im Einzelnen, sondern auch mit deren Nutzen für die Gesellschaft im Ganzen. Dies bezieht sich auf den Fakt, dass Impfungen zu einer Reduktion von Krankheiten in der Bevölkerung beitragen und ein hoher Impfschutz der Allgemeinheit auch jene Personen schützt, die nicht geimpft werden können.1

Wichtiger Hinweis
Das Robert Koch-Institut (RKI)

Seit 1891 ist das Robert Koch-Institut (RKI) deutschlandweit für die öffentliche Gesundheit verantwortlich. Die Kernaufgaben des RKI sind die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere der Infektionskrankheiten.3

STIKO-Empfehlung

Schutzimpfungen gehören in Deutschland zur „Nationalen Präventionsstrategie“. Die „Nationale Präventionsstrategie“ wurde 2004 erstmals vorgestellt und soll die Zusammenarbeit im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention zwischen verschiedenen Institutionen stärken.4 Seit 2016 ist das dazugehörige Gesetz in Kraft.

Im Rahmen dieser Strategie sollen beispielsweise Impflücken geschlossen und der Impfstatus bei Arztbesuchen regelmäßig überprüft werden. Grundlage für den Impfstatus sind die sogenannten STIKO-Empfehlungen.

Wichtig bei den STIKO-Empfehlungen ist, dass für die hier genannten Impfungen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen müssen, sofern der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der Impfempfehlung der STIKO folgt. Sowohl für Erwachsene als auch für Kinder.

Vorsicht, dies trifft nur für Standard- und Indikationsimpfungen zu. Die Krankenkasse müssen für Reiseimpfungen oder auch berufsbedingte Impfungen keine Kosten übernehmen. Unter Indikationsimpfungen versteht man nach Definition des RKI alle Impfungen für Personen, welche einer  Risikogruppe angehören. Dies ist der Fall bei vorhandenem in­dividuell (nicht beruflich bedingtem) erhöhtem Exposi­tions-, Erkrankungs- oder Komplikationsrisiko sowie zum Schutz Dritter.

Entscheidung über Impfempfehlungen

Um zu entscheiden, ob eine Impfempfehlung ausgerufen wird, setzt sich die STIKO mit verschiedenen Fragen auseinander, dazu gehören beispielsweise:

  • Wie wirksam und verträglich ist der (neue) Impfstoff?
  • Wie viele Fälle dieser Erkrankung, gegen die der Impfstoff wirkt, werden in Deutschland beobachtet?
  • Wie gefährlich ist die Erkrankung? Wie hoch ist die Komplikations- und Todesfallrate?
  • Welche Nebenwirkungen bringt die Impfung mit sich?
  • Lohnt sich die flächendeckende Einführung, um Erkrankungen, Todesfälle und bleibende Schäden zu vermeiden?

Aber erst wenn auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der Impfempfehlung der STIKO folgt, werden die Kosten von Impfungen erstattet. Der G-BA ist ein Gremium, in dem sich verschiedene Vertretungsorganisationen von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen zusammengefunden haben.

Es legt den Leistungskatalog fest, den die gesetzlichen Krankenkassen bieten müssen.
Bei den Impfungen ist dies beispielsweise die Entscheidung darüber, ob die STIKO-Empfehlungen angenommen werden und somit eine Kostenübernahme stattfindet.

Doch nicht nur neu eingefügte Impfstoffe überprüft die STIKO, auch bestehende Impfempfehlungen werden immer wieder genau angeschaut. Eine Übersicht über die Standardimpfungen gibt auch der Impfkalender.

Für Reiseimpfungen gibt es von der STIKO auch Empfehlungen. Reiseinteressierte können sich an Tropeninstitute, Gesundheitsämter, reisemedizinische Dienste oder die Webseite des Auswärtigen Amtes oder das Centrum für Reisemedizin (CRM) wenden, um darüber mehr zu erfahren.

Wichtige Informationen zu Reiseimpfungen findest du auch auf reiseimpfplaner.de.

Infektionsschutzgesetz

Seit dem 01.01.2001 gilt in Deutschland das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Das Ziel dieses Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Von dem Gesetz betroffen sind auch Infektionskrankheiten, gegen die es eine Impfung gibt. Es bildet die gesetzliche Grundlage für Impfempfehlungen und die Kostenübernahme durch die Krankenkassen.

Forschung
Wichtiger Hinweis
Wie kommen Impfempfehlungen zustande?

In Deutschland werden die Impfempfehlungen von der STIKO in Zusammenarbeit mit unabhängigen Experten, zum Beispiel aus dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI), aufgestellt. Die Impfempfehlungen werden dann im Epidemiologischen Bulletin des Robert Koch-Instituts (RKI) veröffentlicht und ggf. vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in die Schutzimpfrichtlinie aufgenommen.

Quellen:

1 Robert Koch-Institut, Ständige Impfkommission (STIKO) (letzter Zugriff am: 19.04.2023)
2 Robert Koch-Institut, Mitgliedschaft in der Ständigen Impfkommission (letzter Zugriff am: 19.04.2023)
3 Robert Koch-Institut, Das Leitbild des Robert Koch-Instituts (letzter Zugriff am: 19.04.2023)
4 Bundesgesundheitsministerium, Bundestag verabschiedet Präventionsgesetz (letzter Zugriff am: 19.04.2023)
5 Robert Koch-Institut, Ständige Impfkommission (STIKO) (letzter Zugriff am: 19.04.2023)