Masern-Impfung bei Babys und Erwachsenen

Die Masern-Impfung wird für Babys ab 11 Monaten empfohlen

Die Masern-Impfung – wichtig für Babys, Kinder und Erwachsene

Masern kennen die meisten Eltern als klassische Kinderkrankheit mit den „roten Punkten“. Doch die hochansteckende Infektionskrankheit ist keineswegs harmlos: Masern-Viren schwächen vorübergehend das Immunsystem des Erkrankten, so dass auch andere Erreger leichtes Spiel haben. Häufig kommt es deshalb zu zusätzlichen bakteriellen Infektionen, die schwere Verläufe nehmen und auch Folgeschäden verursachen können. Eine Impfung kann dich und dein Kind vor einer Ansteckung schützen.

Wie kann man sich mit Masern anstecken?

Schon ungefähr fünf Tage bevor sich der typische Hautausschlag zeigt, sind an Masern Erkrankte bereits ansteckend. Die Viren werden dabei auch über mehrere Meter hinweg durch Tröpfcheninfektion übertragen. Durch Husten, Niesen, Sprechen oder Küssen gelangen sie durch die Nase oder die Augenbindehaut in den Blutkreislauf.

Masern-Impfung für Kinder und Erwachsene

Ab wann kann ich mein Kind gegen Masern impfen?

Die Impfung gegen Masern ist für alle Babys als Teil der Grundimmunisierung ab dem Alter von 11 Monaten als Standardimpfung von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfohlen.

Wurdest du als Kind gegen Masern geimpft? Oder hattest du sogar Masern? In beiden Fällen überträgst du in der Schwangerschaft die von deinem Körper gebildeten Antikörper auf dein Ungeborenes. So verhilfst du ihm zum sogenannten Nestschutz. Dieser klingt aber in den ersten Lebensmonaten nach und nach ab. Deshalb empfiehlt die STIKO die Masern-Impfung für Babys ab dem Alter von 11 Lebensmonaten. In der Regel wird die Masern-Impfung zusammen mit der Impfung gegen Mumps, Röteln und Windpocken (MMR oder MMRV-Impfung) verabreicht.

Der Impfstoff  enthält geringe Mengen lebende, abgeschwächte Erreger. Diese „trainieren“ das Immunsystem für den Ernstfall einer Erkrankung. Dabei erfolgt die erste Teilimpfung zur Grundimmunisierung

  • im Alter von 11 Monaten – passend zur U6-Untersuchung,
  • die zweite Teilimpfung im Alter von 15 Monaten.
Grafik: Impfschema der Masern-Impfung
Impfschema für die Masern-Impfung bei Babys

Eine Auffrischungsimpfung ist dann nicht mehr notwendig. Nach der zweiten Impfung wird eine nahezu 100-prozentige Immunisierung gegen Masern erreicht. Diese hält aller Voraussicht nach ein Leben lang an.

Wichtiger Hinweis
Gut zu wissen: Impfung vor dem 12. Lebensmonat

Dein Kind geht schon vor dem 12. Lebensmonat in eine Kita? Dann kann bereits eine frühere Impfung eine Überlegung wert sein. Denn wo viele Kinder sind, werden auch schnell Bakterien und Viren übertragen. Bereits ab dem Alter von 9 Monaten kann dein Kind mit dem MMR Impfstoff geimpft werden. Sprich dazu am besten deine Kinderärztin oder deinen Kinderarzt an. Entscheidet ihr euch gemeinsam für eine frühere Impfung, sollte die zweite Impfdosis zu Beginn des zweiten Lebensjahres gegeben werden. In Deutschland gilt zudem ab dem 01. März 2020 das Masernschutzgesetz und die damit verbundene Impfpflicht gegen Masern. Weitere Informationen findest du auf der Seite des Robert Koch Instituts.

Wann sollten sich Jugendliche und Erwachsene gegen Masern impfen lassen?

Da heutzutage auch häufig Jugendliche und Erwachsene an Masern erkranken, empfiehlt die STIKO die Masern-Impfung grundsätzlich allen Menschen, die nach 1970 geboren sind und

  • deren Impfstatus unklar ist,
  • oder die in ihrer Kindheit gar nicht oder nur einmal gegen Masern geimpft wurden.

Häufig haben Jugendliche oder Erwachsene nur eine Impfdosis erhalten. Versäumte Impfungen sollten so schnell wie möglich nachgeholt werden. Sowohl mit nur einer Impfung im Babyalter als auch ohne bisherige Impfung erhalten Erwachsene eine Impfdosis gegen Masern. In der Regel wird auch hier eine Kombinationsimpfung mit Röteln und Mumps vorgenommen (MMR-Impfstoff).

Nach dem geltenden Masernschutzgesetz müssen alle nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, den Masernschutz nachweisen. Personen, die in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und Arztpraxen oder in Gemeinschaftseinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften tätig sind, sind ebenfalls verpflichtet einen Masernschutz nachzuweisen. Für Kinder, die bereits vor dem 1. März 2020 einen Kindergarten oder eine Schule besuchen, sowie für Beschäftigte in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen gilt eine Nachweisfrist bis 31. Juli 2021.1

Wichtiger Hinweis
Masern-Impfstoffe im Überblick

Die Impfung gegen Masern wird in einem Kombinationsimpfstoff mit der Impfung gegen Mumps und Röteln (MMR-Impfung) für die erste Dosis bei Babys sowie für Erwachsene empfohlen. Die zweite Dosis kann bei den Kindern auch noch zusätzlich mit der Windpocken-Impfung in einem MMRV-Impfstoff kombiniert werden.2

Einzelimpfstoffe gegen Masern werden in Deutschland nicht mehr hergestellt. Sie stehen als reimportierter Impfstoff in nur sehr geringen Mengen zur Verfügung.2 Die STIKO empfiehlt grundsätzlich aber die Gabe von Kombinationsimpfstoffen. Sie haben den Vorteil, dass weniger Impfungen anstehen, in der Regel aber genauso gut verträglich sind wie Einzelimpfstoffe.3

Was sind mögliche Impfreaktionen bei der Masern-Impfung? Gibt es Nebenwirkungen?

Das Immunsystem setzt sich nach der MMR - oder MMRV-Kombinationsimpfung erst einmal mit den abgeschwächten Erregern aus dem Impfstoff auseinander.

Mögliche Impfreaktionen sind z.B. Rötungen, Schwellungen und Schmerzen an der Impfstelle oder Allgemeinsymptome wie Fieber, Müdigkeit und Unwohlsein. Sie sind ein Zeichen dafür, dass der Körper auf die Impfung reagiert und Antikörper produziert. Gelegentlich kann es auch zu einer Schwellung der Lymphknoten, Gelenkbeschwerden oder einer Atemwegsinfektion kommen.

Auch eine leichte "Impfkrankheit", die einer Masern-Erkrankung ähnelt, kann auftreten.

Alle Erscheinungen sind dabei meist kein Grund zur Sorge und klingen normalerweise nach wenigen Tagen vollständig ab. In seltenen Fällen kann ein Fieberkrampf auftreten, der in der Regel aber ohne Folgen bleibt. 

Es kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass Impfviren übertragen werden können. Deshalb sollten ungeschützte oder immunschwache Personen den Impfling für den Zeitraum lieber meiden.

Wichtiger Hinweis
Gut zu wissen: Die „Impfmasern“ sind nicht ansteckend

In seltenen Fällen (bei etwa 5 bis 15 von 100 Menschen) kann es vorkommen, dass es nach der Impfung zu den sog. Impfmasern kommt. Hierbei tritt ein schwacher, masernähnlicher Hautausschlag und in manchen Fällen auch Fieber auf. Die Impfmasern werden durch die abgeschwächten Viren im Impfstoff verursacht. Es handelt sich aber nicht um eine richtige Masern-Erkrankung. Die Impfmasern verlaufen mild und verschwinden nach wenigen Tagen von selbst wieder. Impfmasern sind nicht ansteckend.4

Wie viele Masernfälle gibt es in Deutschland, Europa und der Welt?

In den letzten Jahren kam es auch in Deutschland immer wieder zu Masernausbrüchen. In Berlin erschreckte im Jahr 2014/1015 ein großer Ausbruch mit mehr als 1.300 Erkrankten und dem Todesfall eines einjährigen Kindes. Grund für die Ausbrüche sind die unvollständigen Impfraten. Noch immer lassen sich zu wenige bzw. Eltern ihre Kinder nicht impfen, um das WHO-Ziel der Ausrottung der Masern zu erreichen.4

Insgesamt sind in Deutschland aber seit Einführung der Impfung vor etwa 40 Jahren die Masern zurückgegangen. Das Robert Koch-Institut erhält Meldungen über die Erkrankungsfälle in Deutschland. Im Jahr 2017 litten 924 Kinder und Erwachsene an der Krankheit.5 Im Durchschnitt werden in Deutschland jährlich unter 2.000 Fälle gemeldet, dennoch gehören wir damit – zusammen mit Frankreich, Italien, Spanien, Rumänien und Großbritannien – zu den europäischen Ländern mit den meisten Masern-Erkrankungen.

Vor allem in den Regionen Afrikas und Asiens mit niedrigen Impfraten und schlechter ärztlicher Versorgung sind Masern nach wie vor eine allgegenwärtige Bedrohung und das Risiko für tödliche Verläufe ist dort besonders hoch. Nach der Einführung von Impfstoffen gegen Masern fiel die Zahl der weltweit verzeichneten Todesfälle jährlich von circa 2,6 Millionen auf zuletzt 90.000 im Jahr 2016.

Europa wurde im Jahr 2017 zuletzt von einer großen Ausbruchswelle erfasst: In 15 von 53 Ländern meldeten die Gesundheitsbehörden mehr als 21.000 Masernfälle und 35 Tote. Am schlimmsten traf es Rumänien mit über 5.500, gefolgt von Italien mit rund 5.000 Erkrankten. In Deutschland waren knapp über 900 Menschen infiziert, von denen eine Person infolge einer Komplikation starb. Betroffen waren besonders Kinder in den ersten beiden Lebensjahren, aber auch ungeimpfte Jugendliche und junge Erwachsene.

Masernfälle 2009 bis 2020

Gibt es einen Herdenschutz gegen Masern?

Damit das Virus nicht weiter übertragen werden kann, müssen mindestens 95 Prozent der Bevölkerung in Deutschland über eine ausreichende Immunität gegen Masern verfügen. Doch obwohl Masern-Erkrankungen in Deutschland seit der Einführung der Impfung erheblich zurückgegangen sind, ist das Ziel, die Masern auszurotten, noch nicht erreicht. Denn bislang versäumen noch zu viele Menschen v. a. die zweite Dosis.

Bei einer Impfquote über 95 Prozent entsteht ein sogenannter Herden- bzw. Gemeinschaftsschutz. Dieser kann auch immunschwache Menschen und ganz junge Säuglinge vor einer Ansteckung schützen, die selbst (noch) nicht geimpft werden können. Wer geimpft ist, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch andere, denn der Geimpfte kann die Krankheit nicht weiter übertragen.

Masern bei Kindern – Masern bei Erwachsenen

Was sind die Masern?

Die Masern-Erkrankung wird vom Masern-Virus ausgelöst. Sie ist hochansteckend und auf der ganzen Welt verbreitet. Obwohl sie immer noch zu den Kinderkrankheiten gezählt wird, sind mittlerweile auch häufiger Jugendliche und junge Erwachsene betroffen. Denn an Masern kann jeder erkranken, der keinen vollständigen Impfschutz und die Krankheit noch nicht durchgemacht hat. Gefährdet sind besonders Säuglinge, die noch nicht geimpft werden können. Dasselbe gilt auch für alle Erwachsenen, bei denen eine oder beide Impfungen in der Kindheit versäumt wurden oder die aufgrund einer Vorerkrankung nicht gegen Masern geimpft werden können.

Warum sind Masern gefährlich?

Bei etwa jedem zehnten Masernpatienten treten im Krankheitsverlauf Komplikationen auf. Denn das durch die Masern geschwächte Immunsystem kann andere Erreger nicht so gut wie üblich abwehren. Bindehaut- und Mittelohrentzündungen, Atemwegs- oder Lungenentzündungen sowie die besonders schwere Gehirnentzündung können die Folge sein. Diese entwickelt etwa einer von 1.000 Masernkranken.

Bei 10 bis 20 Prozent der Betroffenen verläuft die Gehirnentzündung tödlich. 20 bis 30 Prozent erleiden bleibende Schäden am zentralen Nervensystem. Das kann eine geistige Behinderung oder Lähmungen bedeuten.

Eine weitere, sehr seltene Spätfolge (7 Betroffene auf 100.000 Erkrankte) kann die so genannte SSPE (subakute sklerosierende Panenzephalitis) sein. Sie kann mehrere Jahre später nach der durchgestandenen Erkrankung bei Kindern auftreten – meistens, wenn diese in ihrem ersten Lebensjahr an Masern erkrankt waren. Die SSPE ist eine fortschreitende Zerstörung des Gewebes im Nervensystem und Gehirn, welche letztendlich tödlich verläuft.6

Wie ist der Krankheitsverlauf bei Masern?

Nach ca. 8 bis 10 Tagen äußert sich die Erkrankung erstmals. Sie verläuft dann in zwei aufeinander folgenden Phasen:

Im Vorstadium treten grippeähnliche Symptome wie Fieber und Abgeschlagenheit, Schnupfen, Halsschmerzen und trockener Husten auf.

Nach 3 bis 5 Tagen normalisiert sich die Temperatur kurzzeitig wieder, bevor das Fieber im darauffolgenden Hauptstadium wieder zurückkommt. Während sich die Symptome aus dem Vorstadium nun verstärken, kommt jetzt auch der charakteristische Hautausschlag hinzu. Dieser kann sich von den Ohren über das Gesicht auf den ganzen Körper ausbreiten. Nach Abklingen des Ausschlags sind Masern-Patienten noch etwa vier Tage lang ansteckend. Deshalb dürfen sie in diesem Zeitraum nach dem Infektionsschutzgesetz noch keine Gemeinschaftseinrichtungen, wie Schule oder Kindergarten, besuchen.6

Quellen:

1 Robert Koch-Institut, Maserschutzgesetz (letzter Zugriff am: 19.04.2023)
2 Robert Koch-Institut, RKI Ratgeber Masern (letzter Zugriff am: 19.04.2023)
3 Robert Koch-Institut, Schutzimpfung gegen Masern: Häufig gestellte Fragen und Antworten (letzter Zugriff am: 19.04.2023)

4 BzGA, Masernimpfung (letzter Zugriff am: 19.04.2023)
5 Robert Koch-Institut, Aktuelle epidemiologische Situation der Masern und Röteln in Deutschland (letzter Zugriff am: 19.04.2023)
6 Kinderärzte im Netz, Masern (letzter Zugriff am: 19.04.2023)