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Pneumokokken-Impfung: Ab 60 empfohlen

Pneumokokken sind Bakterien, die schwere Erkrankungen verursachen können. Pneumokokken-Erkrankungen können die Lebensqualität ernsthaft beeinträchtigen und sind im schlimmsten Fall sogar lebensbedrohlich.1 Eine dieser Erkrankungen ist die bakterielle Lungenentzündung. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko für eine Lungenentzündung durch Pneumokokken erheblich. Deshalb ist für alle Personen ab 60 eine Pneumokokken-Impfung empfohlen: damit nur die schönen Momente des Lebens atemlos machen.

Warum Ihre Lunge ab 60 besonderen Schutz braucht

Was sind Pneumokokken und was ist die Pneumokokken-Impfung?

Das Wichtigste: Pneumokokken sind Bakterien, die schwere Erkrankungen auslösen können. Bereits eine einmalige Impfung kann schützen.

Im Detail: Pneumokokken (Streptococcus pneumoniae) sind weltweit verbreitete Bakterien. Sie übertragen sich von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion (zum Beispiel beim Husten, Niesen oder auch Reden).

Pneumokokken lösen verschiedene Erkrankungsbilder aus. Dazu zählen nicht-invasive Erkrankungen mit zumeist mildem Verlauf, aber auch gefährliche invasive Erkrankungen, wenn Bakterien in die Blutbahn eintreten.

Mögliche Pneumokokken-Erkrankungen:

  • Nasennebenhöhlenentzündung (Sinusitis)
  • Mittelohrentzündung (Otitis media)
  • Bakterielle Lungenentzündung (Pneumonie)
  • Hirnhautentzündung (Meningitis)
  • Blutvergiftung (Sepsis)

In Deutschland erkranken jedes Jahr mehrere hunderttausend Menschen an Lungenentzündungen. In bis zu 50 % der Fälle sind Pneumokokken die Ursache.2,3 Ab 60 liegt die Sterblichkeit bei einer Pneumokokken-Lungenentzündung bei etwa 12 %.4

Eine Impfung gegen Pneumokokken kann vor Pneumokokken-Erkrankungen schützen. Die Pneumokokken-Impfung kann daher einen wertvollen Schutz für die Lunge darstellen.

Warum eine Impfung gegen Pneumokokken?

Das Wichtigste: Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko für Infektionen. Deshalb ist zusätzlicher Impfschutz sinnvoll.

Im Detail: Egal wie fit man sich mit 60 auch fühlt, die Leistungsfähigkeit des Immunsystems lässt nach. Dadurch steigt das Risiko für Infektionen durch Krankheitserreger wie Pneumokokken. Daher empfiehlt die STIKO für Personen ab 60 mehrere Impfungen, zu denen auch die gegen Pneumokokken gehört.

Die Empfehlungen sind eindeutig und wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass zusätzlicher Impfschutz im Alter sinnvoll ist. Trotzdem haben nach wie vor viele Personen in Deutschland keine Pneumokokken-Impfung. Nur etwa 1 von 4 Personen, für die eine Pneumokokken-Impfung empfohlen ist, ist auch tatsächlich geimpft.5

Warum vor dem Winter impfen?

Das Wichtigste: Der Winter ist die Hochsaison für virale und bakterielle Atemwegserkrankungen. Treffen dann mehrere Infektionen aufeinander, kann es gefährlich werden.

Im Detail: Im Winter ist das Risiko einer Mehrfachinfektion der Atemwege besonders hoch. So macht zum Beispiel eine Grippe-Erkrankung die Lunge noch angreifbarer für weitere Erreger. Kommt dann zur Grippe noch eine durch Pneumokokken verursachte Lungenentzündung hinzu, ist das Immunsystem extrem gefordert und es besteht die Gefahr schwerer Komplikationen. Impfungen können das Risiko von Mehrfachinfektionen erheblich reduzieren. Dazu ist es aber notwendig, den Impfschutz frühzeitig aufzubauen. Das geht übrigens auch ohne jeden zeitlichen Mehraufwand, denn die einmalige Pneumokokken-Impfung lässt sich problemlos mit der jährlichen Grippe-Impfung kombinieren.

Für wen ist die Pneumokokken-Impfung empfohlen?

Das Wichtigste: Die Pneumokokken-Impfung ist für alle Erwachsenen ab 60 sowie Personen mit Grunderkrankungen oder bestimmten beruflichen Risiken von der STIKO empfohlen.

Im Detail: Im September 2023 hat die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) eine neue Empfehlung zur Pneumokokken-Impfung bei Erwachsenen sowie bei Personen ab 18 mit relevanten Grunderkrankungen ausgesprochen.6

Für einen vollständigen Impfschutz empfiehlt die STIKO jetzt eine einmalige Impfung gegen Pneumokokken für folgende Personengruppen:

  • alle Personen ab dem Alter von 60 Jahren
  • Personen ab 18 Jahren mit bestimmten Grunderkrankungena 
  • Personen mit bestimmten beruflichen Tätigkeiten wie Schweißen oder Trennen von Metallenb

Ob eine Impfung in Frage kommt, muss jede Person für sich entscheiden. Dabei kann es helfen, sich ärztlich beraten zu lassen. Vereinbaren Sie einen Termin in Ihrer Hausarztpraxis und sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über die Pneumokokken-Impfung. Übrigens: Für alle Gruppen per STIKO ist sie kostenfrei.7

a) Mit relevanter Grunderkrankung, wie angeborene oder erworbene Immundefekte, chronische Krankheiten und anatomische und fremdkörperassoziierte Risiken für Hirnhautentzündung durch Pneumokokken (Pneumokokken-Meningitis).

b) Zusätzlich als Impfung in der beruflichen Indikation empfohlen: Berufliche Tätigkeiten wie Schweißen und Trennen von Metallen, die zu einer Exposition gegenüber Metallrauchen einschließlich metalloxidischen Schweißrauchen führen.
 
Quellen:

  1. Robert Koch-Institut. Ständige Impfkommission: Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 2024. Epid Bull 04/2024; 4:4-63.
  2. Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (2020). Bundesauswertung zum Erfassungsjahr 2019: Ambulant erworbene Pneumonie.
  3. Heppner, H. Praxisrelevante Überlegungen zur Pneumokokken-Impfung im Alter. MMW - Fortschritte der Medizin 163, 66–69 (2021).
  4. Robert Koch-Institut. Ständige Impfkommission: Mitteilungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut. Wissenschaftliche Begründung für die Aktualisierung der Pneumokokken-Impfempfehlung für Senioren. Epid Bull 36/2016;36:351-384.
  5. Rieck T, et al. Impfquoten bei Erwachsenen in Deutschland – Aktuelles aus der KV-Impfsurveillance. Epid Bull 49/2022;3-23.
  6. Robert Koch-Institut. Ständige Impfkommission: Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut: Aktualisierung der Empfehlung zur Pneumokokken-Impfung. Epid Bull 39/2023.
  7. Bundesanzeiger (BAnz AT 12.01.2024 B3): Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie; Abrufdatum 03.04.2024