Warum Impfen für Schwangere wichtig ist
Impfungen sind eine entscheidende Vorsorgemaßnahme, um Infektionskrankheiten vorzubeugen. Das gilt besonders für Frauen mit Kinderwunsch und Schwangere. Denn Impfen kann Mutter und Kind schützen. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO), bestimmte Impfungen sowohl bei Kinderwunsch, also vor der Schwangerschaft, als auch während der Schwangerschaft durchzuführen.1 Bei der maternalen Impfung während der Schwangerschaft bauen Mütter einen eigenen Immunschutz gegen die Krankheitserreger auf und können den erworbenen Schutz an ihr Baby weitergeben. Durch diesen „Nestschutz“ (oder „Leihschutz“) werden Babys auch außerhalb des Bauches der Mutter vor vielen Gefahren bewahrt.1
Bei Kinderwunsch: warum und welche Impfungen vor der Schwangerschaft wichtig sind
Wenn du einen Kinderwunsch hast, sind Impfungen besonders wichtig, denn sie schützen dich vor Krankheiten, die deine Schwangerschaft und die Gesundheit deines heranwachsenden Kindes gefährden können.1
Bei bestehendem Kinderwunsch empfiehlt die STIKO, bereits vor einer Schwangerschaft den eigenen Impfstatus zu überprüfen und vorhandene Impflücken rechtzeitig zu schließen. Darunter die Impfungen gegen Windpocken, Masern und Röteln (Details hierzu findest du in der untenstehenden Checkliste). Besonders Infektionen mit Röteln oder Windpocken können für ungeborene Kinder gefährlich werden. Aber auch an Masern erkrankte Mütter haben ein erhöhtes Risiko für eine Lungenentzündung, vorzeitige Wehen und Frühgeburten.1
Diese Impfungen erfolgen mit Lebendimpfstoffen, die abgeschwächte Erreger enthalten, die sich zu einem gewissen Grad noch vermehren können. Als Vorsichtsmaßnahme sollen Lebendimpfstoffe in der Schwangerschaft nicht geimpft werden.1
Wichtig: Für bestimmte Erreger ist mehr als eine Impfung notwendig, um einen ausreichenden Schutz vor Infektionen gewährleisten zu können.
Checkliste für Impfungen vor der Schwangerschaft
Ungeimpft schwanger – was jetzt?
Keine Panik! Das Wichtigste ist erst mal, den Hausarzt bzw. die Hausärztin oder die Gynäkologin bzw. den Gynäkologen zu informieren. Sie können ausführlich beraten und gemeinsam mit dir entscheiden, was für dich und dein Kind wichtig ist.
Schwanger ohne Impfschutz gegen Röteln: Was kann ich tun?
Da gegen Röteln in der Schwangerschaft keine Impfung erfolgen sollte, ist vor allem darauf zu achten, den Kontakt mit (möglicherweise) erkrankten Personen, so gut es geht, zu vermeiden.
Familienmitglieder sollten zudem ihren Impfstatus überprüfen und sich bei Verdacht auf einen fehlenden Röteln-Impfschutz gegen Röteln impfen lassen, um den Erreger nicht an die werdende Mutter übertragen zu können.
Impfen in der Schwangerschaft
Impfungen in der Schwangerschaft schützen die Mutter oder auch das Kind. Bei werdenden Müttern senken bestimmte Schutzimpfungen in der Schwangerschaft das Risiko für Infektionen, die ein höheres Risiko für die Schwangere darstellen und/oder Fehl- und Frühgeburten sowie kindliche Fehl- oder Mangelentwicklung verursachen können.1 Aus diesem Grund empfiehlt die STIKO seit 2010 jeder Schwangeren, sich gegen Grippe impfen zu lassen.1, 2
Einige Impfungen in der Schwangerschaft hingegen zielen darauf ab, das Kind zu schützen, indem die Mutter ihre Antikörper an das Baby weitergibt (maternale Impfung). So können beim Säugling Infektionen, Krankenhausaufenthalte und Todesfälle verhindert werden. Ein Beispiel: Lässt sich die Mutter in der Schwangerschaft gegen Keuchhusten (Pertussis) impfen, sinkt das Risiko für Säuglinge, in den ersten drei Lebensmonaten an Keuchhusten zu erkranken, um 90 Prozent.1
Du bist schwanger? Dann wende dich an deine Gynäkologin bzw. deinen Gynäkologen und vereinbare einen Termin zur Impfberatung.
Das Prinzip der maternalen Impfung: Impfung der Mutter zum Schutz des Neugeborenen
Jede schwangere Frau gibt über die Plazenta Antikörper, zum Beispiel aufgrund einer durchgemachten Infektion, an ihr Baby weiter. Dieser natürliche Vorgang ist auch die Grundlage für die Funktionsweise der maternalen Impfung. Nach der Impfung der werdenden Mutter entwickelt ihr Immunsystem Antikörper zum Schutz vor dem Krankheitserreger. Daraufhin gehen die schützenden Antikörper durch die Blutbahn in die Plazenta auf das ungeborene Baby über, das so den sogenannten Nestschutz erhält. Kommt das Baby in den ersten Monaten nach der Geburt mit bestimmten Krankheitserregern in Kontakt, wird es so durch die Antikörper, die es von der Mutter erhalten hat, geschützt.3
Das Prinzip der maternalen Impfung ist seit vielen Jahren etabliert, und Impfungen mit Totimpfstoffen während der Schwangerschaft gelten als sicher für die Schwangere und den Fötus.4,5
STIKO-Empfehlung zur Impfung in der Schwangerschaft
Um Mutter und Kind vor Krankheiten zu schützen, sind Impfungen mit Totimpfstoffen in der Schwangerschaft gut geeignet. Wie lautet die Empfehlung der STIKO? Alle Schwangeren sollten Impfungen gegen Grippe und Keuchhusten erhalten, bei fehlender Grundimmunisierung auch gegen COVID-19. Entscheidend ist hierbei der richtige Impfzeitpunkt, also ob im 2. oder 3. Drittel der Schwangerschaft geimpft wird (Details, siehe Checkliste).1
Checkliste für Impfungen in der Schwangerschaft
Unter bestimmten Umständen, wie Reisen oder Gefährdungen, können auch folgende Impfungen mit Totimpfstoffen in der Schwangerschaft nach einer individuellen Abwägung erfolgen:1
- FSME
- Diphtherie, Tetanus
- Hepatitis A
- Hepatitis B
- Japanische Enzephalitis
- Meningokokken-ACWY
- Pneumokokken
- Polio
- Tollwut
- Typhus
Auch für das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) steht eine Schutzimpfung in der Schwangerschaft zur Verfügung. Als häufige Atemwegserkrankung ist RSV für Schwangere (ohne zusätzliche Risikofaktoren) in der Regel ungefährlich. Allerdings ist RSV einer der bedeutendsten Atemwegserreger bei Säuglingen und Kleinkindern und kann Infektionen auslösen, die zu schweren Komplikationen wie akutem Atemversagen führen können.6 Lässt sich eine Schwangere gegen RSV impfen, kann sie das Baby so die ersten Lebensmonate nach der Geburt vor dem Erreger schützen. Also in der Phase, in der ein besonders hohes Risiko einer schweren Erkrankung besteht.
Auch stillende Mütter können alle von der STIKO empfohlenen Impfungen bekommen, um sich gegen Infektionskrankheiten zu schützen. Als Ausnahme sollte lediglich die Impfung gegen Gelbfieber aus Sicherheitsgründen bei stillenden Frauen nicht erfolgen.1
Sicher ist sicher: Auf diese Impfungen solltest du in der Schwangerschaft lieber verzichten.
Für einige Impfungen, wie z. B. gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken, werden abgeschwächte lebende Erreger verwendet – sogenannte Lebendimpfstoffe. Auch wenn diese keine Erkrankung auslösen, können sie auf das ungeborene Kind übertragen werden. Dies kann theoretisch zu Problemen in der Schwangerschaft und zu Entwicklungsstörungen beim Baby im Bauch führen. Daher werden Impfungen mit lebenden Erregern in der Schwangerschaft nicht durchgeführt.1 Dies ist allerdings eine reine Vorsichtsmaßnahme, erklärt der Berufsverband der Frauenärzte e.V. Bei vielen hundert dokumentierten Impfungen während bzw. kurz vor einer Schwangerschaft wurde kein höheres Risiko für angeborene Fehlbildungen festgestellt.7
Tipp: Ist das enge Umfeld geimpft? Gerade wenn das Immunsystem des Babys noch im Aufbau ist, sollten enge Kontaktpersonen vollständig geimpft sein, um das Neugeborene zu schützen. Zudem kann regelmäßiges Händewaschen, besonders vor dem Kontakt mit dem Baby, zusätzlich das Risiko einer Infektion mindern.
Schwanger kurz nach einer Impfung. Muss ich mir Sorgen machen?
Bei einer Impfung mit Totimpfstoffen besteht keinerlei Grund zur Beunruhigung.
Nach einer Impfung mit einem Lebendimpfstoff empfiehlt die STIKO, eine Schwangerschaft idealerweise für mindestens einen Monat zu vermeiden.8 Aber auch wenn du kurz nach Impfung mit einem Lebendimpfstoff schwanger geworden bist, besteht kein Grund zur Sorge, da es sich um eine Vorsichtsmaßnahme handelt und bisher noch keine negativen Konsequenzen nachgewiesen werden konnten.9
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Wer übernimmt die Impfkosten?
Im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird gesetzlich geregelt, für welche Impfkosten die Krankenkasse aufkommen muss: In Deutschland sind dies die Standardimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission, kurz STIKO, empfohlen werden. Eine Übersicht dazu gibt es hier.
Einige Krankenkassen erstatten RSV-Impfkosten auf freiwilliger Basis.
Aktuell liegt noch keine Empfehlung der STIKO für die RSV-Impfung in der Schwangerschaft vor.1 Die RSV-Impfung muss deshalb selbst bezahlt werden und ist keine verpflichtende Kassenleistung.
Die gute Nachricht: Bereits jetzt erstatten 27 Krankenkassen, auf freiwilliger Basis, werdenden Müttern die RSV-Impfung als sogenannte Satzungsleistung – darunter u. a. die BARMER und AOK Nordost sowie viele Betriebskrankenkassen (siehe tabellarische Übersicht unten). Somit kann bereits jetzt etwa jede fünfte gesetzlich versicherte Schwangere von der Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse profitieren. Im Rahmen der Einzelfallentscheidung kann ein Antrag auf Kostenübernahme individuell bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden. Auch für Privatversicherte besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme der RSV-Impfung in der Schwangerschaft. Diese ist an die individuellen Tarifleistungen geknüpft, die im jeweiligen Vertrag vereinbart sind. Bis alle gesetzlichen Krankenkassen die Impfkosten erstatten, sind zwei weitere Schritte erforderlich: Im ersten Schritt erfolgt die STIKO-Empfehlung. Im zweiten Schritt wird die Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgenommen, wodurch sie zur Pflichtleistung aller gesetzlichen Krankenversicherungen wird.
Übersicht der Krankenkassen, die Versicherten die RSV-Impfung in der Schwangerschaft auf freiwilliger Basis erstatten | |
1 | AOK Nordost |
2 | BARMER |
3 | BIG direkt gesund |
4 | BKK Bosch |
5 | BKK B. Braun Aesculap |
6 | BKK Energie |
7 | BKK EVM |
8 | BKK EWE |
9 | BKK exklusiv |
10 | BKK firmus |
11 | BKK Freudenberg |
12 | BKK Herkules |
13 | BKK Pfaff |
14 | BKK Pro Vita |
15 | BKK public |
16 | BKK Salzgitter |
17 | BKK Südzucker |
18 | BKK TUI |
19 | BKK Voralb HELLER LEUZE TRAUB |
20 | BKK VBU |
21 | BKK Wirtschaft & Finanzen |
22 | BKK WMF |
23 | BKK 24 |
24 | Continentale BKK |
25 | Hanseatische Krankenkasse (HEK) |
26 | Heimat Krankenkasse |
27 | SECURVITA BKK |
Quelle: Satzungen der Krankenkassen (Stand: Januar 2024). Kein Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr.
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Du bist schwanger und möchtest dich gegen RSV impfen lassen?
Wir empfehlen dir, vor dem Impftermin eine Kostenzusage bei deiner Krankenkasse einzuholen. Nutze hierfür das Formular „Kostenerstattung VOR RSV-Impfung“. Du hast dich bereits impfen lassen und möchtest die Kosten nachträglich erstattet bekommen? Nutze hierfür das Formular „Kostenerstattung NACH RSV-Impfung“. Deine Krankenkasse ist nicht Teil der Liste? Kontaktiere deine Krankenkasse direkt, um dich nach der individuellen Erstattungssituation zu erkundigen.
Formular Kostenerstattung VOR RSV-Impfung
Formular Kostenerstattung NACH RSV-Impfung
Quellen
1) Robert Koch-Institut. Kurz und Knapp: Faktenblätter zum Impfen / Impfen in der Schwangerschaft. Abrufdatum: 04.03.2024.
2) Robert Koch-Institut. Mitteilungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut: Änderung der Empfehlungen zur Impfung gegen Influenza. Epid Bull 08/2010;31: 299–309.
3) World Health Organization. Immunization during pregnancy Abrufdatum: 04.03.2024.
4) Zöllkau J et al. Impfen in der Schwangerschaft. Gynäkol Geburtshilfe 2022;27(2):46–53.
5) Simionescu AA et al. Comprehensive overview of vaccination during pregnancy in Europe. J Pers Med 2021;11(11):1196.
6) Robert Koch-Institut. RKI-Ratgeber RSV-Infektionen. Epid Bull 2024;1: 3–11.
7) Berufsverband der Frauenärzte e.V. DGGG, Impfungen in der Schwangerschaft. Abrufdatum: 04.03.2024.
8) Robert Koch-Institut. Impfen: Häufig gestellte Fragen und Antworten. Abrufdatum: 04.03.2024.
9) G. Heyd. Impfen in der Schwangerschaft. Abrufdatum: 04.03.2024.